Trauriges Mädchen sitzt auf dem Boden

Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen

Schwerpunkt­thema 2025 / 2026

Mit Beschluss des Lenkungsgremiums standen zwei Themenfelder als Schwerpunktthemen für 2025 im inhaltlichen Fokus:  die Umsetzung der Präventionsstrategie „Communities That Care“ (CTC) im Rahmen eines Pilotprojekts sowie „Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen“ .


Hierbei wollten wir unser Augenmerk auf die vier nachfolgenden Themenfelder richten:

  • Sexualisierte Gewalt,
  • Gewalt an Schulen,
  • Gewalt im digitalen Raum und
  • besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche.

Durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kommunen kann Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg effizienter bekämpft und der Schutz erhöht werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Etablierung einer Kultur des Hinschauens und aktiven Handelns, die auf einer Stärkung der Zivilcourage basiert.

Pädagogische Fachkräfte haben in diesem Themenkomplex eine Schlüsselrolle inne. Als hauptberufliche Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen müssen sie in ihrem Handeln dazu befähigt sein, Gewalt zu erkennen und zielführend tätig zu werden.

Für alle Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gilt, dass sie über die genannten Themenfelder aufgeklärt sein müssen und zudem wissen, wie und wo sie Hilfe und Unterstützung bekommen können.

Ein richtiger und wichtiger Ansatz war hier die vom Polizeipräsidium Freiburg entwickelte Konzeption zur „Förderung der polizeilichen Kenntniserlangung von Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, welche durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) in Zusammenarbeit mit der GeZ KKP weiterentwickelt wurde. Ziel der unter dem neuen Titel „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ geführten Konzeption war es, pädagogische Fachkräfte, Polizeibeamtinnen und -beamte, Eltern sowie ehrenamtlich Engagierte in Vereinen für das Thema der sexualisierten Gewalt zu sensibilisieren und deren jeweilige Verantwortlichkeiten klar herauszustellen. Durch praxisnahe Handlungsempfehlungen der Polizei sollen die Teilnehmenden befähigt und dazu aktiviert werden, bei Verdachtsfällen kompetent, sicher und entschlossen zu handeln. Im Hinblick auf die landesweite Bedeutung der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde die Konzeption „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ im August 2026 als landesweite Präventionspflichtaufgabe der Polizei Baden-Württemberg eingeführt.


Die rasante Entwicklung der digitalen Welt stellt für Kinder und Jugendliche zunehmend eine Gefahr dar, daher müssen in den Bereichen Cyberkriminalität und Künstliche Intelligenz kriminalpräventive Konzepte kontinuierlich angepasst werden. Vor diesem Hintergrund wurde eine fachübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des LKA BW und unter Beteiligung von Polizeidienststellen sowie der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg eingerichtet. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen werden nun sukzessive umgesetzt. Auch hier wird sich die Geschäftsstelle der GeZ KKP weiterhin aktiv einbringen.


Der Masterplan Kinderschutz ist die zentrale Landesstrategie Baden-Württembergs zum Kinderschutz und wird unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit entwickelt. Die Geschäftsstelle der GeZ KKP bringt sich intensiv in diesen Prozess ein und wirkt in der Begleitgruppe zum Masterplan Kinderschutz sowie in thematisch verknüpften Arbeitsgruppen als Vertretung des Innenministeriums mit.


Die inhaltlichen Arbeiten zum Schwerpunktthema „Kinder und Jugendliche vor Gewalt schützen“ sind fertiggestellt und in bestehende Landesstrukturen überführt. Die Ergebnisse fließen bereits in den Masterplan Kinderschutz und in neue Präventionskonzepte ein.